Rechtsprechung
VGH Bayern, 12.03.2015 - 22 ZB 15.32 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit; Prognose künftiger Unzuverlässigkeit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erweiterung einer Gaststättenerlaubnis für einen Imbissstand auf den Betrieb einer hinzugekommenen Freischankfläche
- rewis.io
Verwaltungsgerichte, Unzuverlässigkeit, Streitwert, Klägers
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GastG § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; GastG § 15 Abs. 2
Erweiterung einer Gaststättenerlaubnis für einen Imbissstand auf den Betrieb einer hinzugekommenen Freischankfläche - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- weka.de (Kurzinformation)
Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit; Prognose künftiger Unzuverlässigkeit
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07
Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen …
Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2015 - 22 ZB 15.32
Dazu muss er sich mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts konkret auseinandersetzen und im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese Annahmen ernstlichen Zweifeln begegnen (BVerfG, B.v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - NVwZ 2010, 634/641;… Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 62 f.).
- VGH Bayern, 07.10.2016 - 22 ZB 16.722
Widerruf der Gaststättenerlaubnis wegen persönlicher Unzuverlässigkeit
Eine "nachhaltige Wandlung" der nachlässigen Einstellung gegenüber den bei der Führung einer Gaststätte zu beachtenden Rechtsvorschriften (vgl. hierzu BayVGH, B. v. 12.3.2015 - 22 ZB 15.32 - juris, Rn. 11) wird vorliegend zwar von der Klägerin behauptet (…Schriftsatz vom 13.5.2016, S. 5 Mitte), lässt sich anhand ihrer Darlegungen aber nicht feststellen. - VGH Bayern, 12.12.2017 - 22 ZB 17.2147
Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit
Soweit sich die Antragsbegründung außerdem auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12. März 2015 (22 ZB 15.32 - juris) bezieht, benennt sie von vornherein keinen darin enthaltenen Rechtssatz, zu dem die angefochtene Entscheidung in Widerspruch stehen soll. - VG Würzburg, 08.04.2015 - W 6 K 15.88
Rückstände bei Sozialversicherungsträgern und sonstigen öffentlich-rechtlichen …
Die Haftbefehle sind gerade ein Beleg für die Leistungsunfähigkeit und damit die Unzuverlässigkeit des Klägers (vgl. BayVGH, B. v. 12.3.2015 - 22 ZB 15.32 - juris; SächsOVG, B. v. 4.3.2015 - 3 A 363/14 - juris).